Hauptuntersuchung
- Laut Art. 80 des Straßenverkehrskodex muss jeder Pkw und jedes Nutzfahrzeug bis zu 3,5t Gesamtgewicht einer periodischen technischen Überprüfung unterzogen werden. Diese ist das erste Mal 4 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges fällig, sowie nachfolgend alle 2 Jahre.
Die Fälligkeit ist in jenem Monat, indem das Fahrzeug zugelassen bzw. die letzte Untersuchung durchgeführt wurde. Die Überprüfung kann innerhalb des gesamten Monats durchgeführt werden. Bei importierten Gebrauchtwagen ist eine zeitliche Verschiebung möglich, welche oft im Fahrzeugschein vermerkt ist.
Bei einem positiven Ausgang der Überprüfung wird das Ergebnis mit einer speziellen Etikette im Fahrzeugschein vermerkt.
Ist das Ergebnis negativ, muss der Fahrzeugbesitzer die angegebenen Mängel am Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und muss innerhalb 30 Tagen eine Wiederholung der Untersuchung durchführen lassen. Die Wiederholung ist nur in derselben Prüfstelle oder in einem Motorisierungsamt möglich.
Unser Betrieb war eine der fünf ersten Werkstätten in Südtirol, welche 1998 erstmals die Lizenz zur Durchführung der Hauptuntersuchungen aufgrund der technischen Voraussetzung erhielten.
Die Hauptuntersuchung wird täglich in unserem Betreib angeboten.