
Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
Laut Art. 80 des Straßenverkehrskodex müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t regelmäßig zur technischen Überprüfung – erstmals 4 Jahre nach der Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Mit unserem „Vorkollaudo“ prüfen wir vorab alle sicherheitsrelevanten Bereiche Ihres Fahrzeugs. Bei Mängeln erstellen wir einen Kostenvoranschlag und besprechen die Reparaturmöglichkeiten für eine sichere Abnahme.

Verpflichtende Hauptuntersuchung
In unserer KFZ-Werkstatt führen wir täglich Hauptuntersuchungen durch und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform unterwegs ist.
Die Überprüfung ist in dem Monat fällig, in dem das Fahrzeug zugelassen oder letztmals geprüft wurde. Sie kann zu jedem Zeitpunkt innerhalb dieses Monats durchgeführt werden.
Bei importierten Gebrauchtwagen ist eine Abweichung möglich. Sie ist im Fahrzeugschein vermerkt.
Ein positives Ergebnis wird per Etikett im Fahrzeugschein bestätigt. Bei einem negativen Ergebnis müssen die Mängel behoben und die Untersuchung innerhalb von 30 Tagen in derselben Prüfstelle oder im Motorisierungsamt wiederholt werden.



